Familien Card 2012

Informationen zur Familiencard

Informationen zur Familiencard und Teilhabeleistungen

der Stadt Stuttgart und deren Einsatz beim MTV Stuttgart

 

1. Was ist das?

Die FamilienCard kann für alle Stuttgarter Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre, das heißt bis zu einem Tag vor dem 17. Geburtstag, ausgestellt werden, wenn der Gesamtbetrag des Familieneinkommens jährlich 60.000 Euro nicht übersteigt. Für Familien mit mehr als drei Kindern gibt es keine Einkommensgrenze.

Allerdings müssen Sie nachweisen, dass Sie für mindestens vier Kinder, die alle in Ihrem Haushalt leben, Kindergeld beziehen.

Teilhabeleistungen stehen Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, wenn ihre Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

 

2. Um welche Beträge geht es?

Die Familiencard wird mit 60 Euro pro Jahr aufgeladen, die Teilhabeleistungen von 10 Euro im Monat können für Berechtigte ebenfalls auf die Familiencard aufgeladen werden

 

3. Wo kann die Familiencard aufgeladen werden?

Folgende Stellen geben die FamilienCard aus und laden die beiden Guthaben (FC und TH) auf:

In den äußeren Stadtbezirken: Bürgerbüros und Bürgerinformationsstellen der Bezirksrathäuser

In den inneren Stadtbezirken: Bürgerbüros und Bürgerinformationsstellen der Bürgerzentren sowie bei der Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamtes,

Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart

Bei allen Zweig- und Außenstellen des Jobcenters kann das Teilhabeguthaben aufgeladen werden.

 

4. Wie kann die Familiencard beim MTV eingesetzt werden?

Die Hauptgeschäftsstelle des MTV Stuttgart (Am Kräherwald 190A) verfügt über ein Kartenlesegerät, ebenso wie die Freibadkasse in der Badsaison.

Die Karte kann eingesetzt werden:

- für alle Kursbeiträge für Kinder ( KiSS, KFA, Sport- und Schwimmkurse, Freizeiten)

- beim Eintritt in das vereinseigene Freibad

Die Karte kann DIREKT NICHT eingesetzt werden:

- als Bezahlung des Mitgliedsbeitrages für die Vereinsmitgliedschaft

 

5. Wie kann der MTV-Mitgliedsbeitrag rückvergütet werden?

Eine Rückvergütung des MTV-Mitgliedsbeitrages ist erst dann möglich, wenn dieser tatsächlich per Einzug oder per Rechnungszahlung beim MTV eingegangen ist.

Wenn der Beitrag bezahlt wurde, kann auf der Geschäftsstelle ein beliebiger Betrag bis zur Höhe des Beitrages von der Familiencard abgebucht werden. Die Familiencard-Inhaber erhalten dafür einen Verrechnungsscheck zur Einlösung bei ihrer Hausbank.

ACHTUNG: Es erfolgt nur eine Rückvergütung des tatsächlich bezahlten Beitrages. Eine direkte Beitragszahlung mit der Familiencard ist nicht möglich.

 

 

6. Sie haben zum Ende des Jahres noch ein Restguthaben auf der Card?

Der MTV Stuttgart kommt Ihnen entgegen, wenn Sie zum Ende des Jahres noch ein Restguthaben auf der Familiencard haben, der zu Beginn des Folgejahres verfallen würde. Sie können dieses Restguthaben im Dezember eines jeden Jahres auf der Hauptgeschäftstelle von der Karte abbuchen lassen und erhalten dafür eine MTV-Gutschrift für Kurse, Freizeiten, Badeintritte.

ACHTUNG: diese Restguthaben können nicht in Bar oder per Scheck ausbezahlt werden. Mit diesem Restguthaben kann nicht der Vereinsbeitrag des nächsten Jahres bezahlt werden. Die MTV-Gutschrift gilt nur für sonstige Leistungen des MTV.