FAQs zur Aussetzung des Spielbetriebs:
1.Betrifft die Aussetzung des Spielbetriebs auch Freundschaftsspiele und Turniere?
Ja, auch Freundschaftsspiele und Turniere dürfen zunächst bis 31.03.2020 im wfv-Verbandsgebiet nicht ausgetragen werden. Die Gefährdungslage unterscheidet sich hier nicht zum Pflichtspielbetrieb.
2.Was gilt für den Trainingsbetrieb?
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich beschlossenen Schulschließungen ab Montag, 15.03.2020, empfehlen wir dringend in Orientierung hieran auch den Trainingsbetrieb einzustellen.
3.Was passiert nach dem 31.03.2020?
Wir werden die Spielpause dafür dazu nutzen, um intensiv alle Szenarien zu prüfen. Im Moment können wir vor dem Hintergrund der Entwicklungen dazu keine Prognose treffen. Wir bereiten uns aber auf alle denkbaren Konstellationen vor und werden ggf. auch entsprechende Beschlüsse treffen, über die wir dann zeitnah informieren.
4.Müssen Vertragsspieler weiterbezahlt werden, auch wenn der Spielbetrieb ruht?
Zu den arbeitsrechtlichen Konsequenzen finden Sie gute Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
Die dortigen Erläuterungen, wonach der Arbeitgeber grundsätzlich weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet bleibt, wenn die Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit sind, aber er sie aus Gründen nicht beschäftigen kann, die in seiner betrieblichen Sphäre liegen (sog. Betriebsrisikolehre, § 615 Satz 3 BGB), ist nach unserer Einschätzung zutreffend.
Etwas anderes kann gelten, wenn abweichende individualvertragliche Regelungen getroffen wurden. Der Mustervertrag sieht solche indes nicht vor. Vorsorglich sollte im Zweifel anwaltlicher Rat eingeholt werden.
5.Was ist mit den Oberligen Baden-Württemberg?
Der Spielbetrieb der Oberligen Baden-Württemberg (Herren/Frauen/Jugend) wird nach einem Beschluss der drei baden-württembergischen Verbände ab sofort bis mindestens 23.03.2020 komplett ausgesetzt.
Anordnung der Landeshauptstadt
Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt wegen der Corona-Infektionen und zum Schutz der Bevölkerung mit sofortiger Wirkung Veranstaltungen in Kultur, Sport und Freizeit, auch unter 1000 Teilnehmenden. Der Betrieb von Clubs, Tanzlokalen und Bars ist untersagt.
Nicht betroffen davon ist der Betrieb von Speiselokalen.
Die städtischen Bibliotheken, Stadtteilbibliotheken, Volkshochschulen und das Planetarium werden geschlossen.
Der Betrieb von Museen wird untersagt sowie der Betrieb von Kinos und Bädern.
Prostitution jeder Art ist untersagt.
Besuche in Alten- oder Pflegeheimen sind untersagt. Die Maßnahmen gelten unmittelbar und bis auf Widerruf.
Maßnahmen des MTV StuttgartrnrnDer MTV Stuttgart stellt ab sofort jeglichen Übungsbetrieb ein.
Dies betrifft:
- alle Trainingseinheiten der Abteilungen
- Fitness- und Kursangebote
- Trainingsbetrieb im Fitness
-Studio MOTIV und im Kraftpunkt.
Und ebenso alle anderen MTV-Institutionen bzw. Veranstaltungen, wie:
- Kindersportschulern
- Fußball Akademiern
- Leichtathletikschulern
- Turnschulern
- Volleyball Akademie
- Schwimmkursern- Kindergeburtstage
- Freizeiten
- Versammlungen
Diese MTV-Maßnahmen gelten unmittelbar und bis auf Widerruf.
Weitere Informationen erfolgen zeitnah auf dieser Seite.
Bittet leitet diese Information an alle Eure Trainer und Mitglieder der Abteilungen weiter.
Im Anhang findet Ihr die offizielle Verlautbarung des MTV Stuttgart.
Vorstand und Geschäftsleitung des MTV Stuttgart
Bei Fragen wendet Ihr Euch bitte direkt an uns: Birgit Janik, Peter Kolb, Daniel Wall-Massetti oder Karsten Ewald
Telefon: 0711-639918