Aufgrund der neuen Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, die ab heute Samstag 19.03.2022 gelten, haben sich die Regelungen des MTV Stuttgart angepasst.
Für den Sportbetrieb des MTV Stuttgart bedeutet dies, dass weiterhin die Teilnahme am Sport nur unter 3 G möglich ist.
Die Nachweise geimpft, genesen oder der jeweils negative tagesaktuelle Test müssen auf Nachfrage dem Übungs-/ Kursleiter vorgezeigt werden.
Die Änderungen zusammengefasst (Quelle: KM BW):
Für den Zutritt zu Sportstätten für die Ausübung von Sport und den Besuch von Sportveranstaltungen gilt weiterhin grundsätzlich 3G. Dies gilt auch für Beschäftigte, Ehrenamtliche und Funktionsträger, aber nur insoweit, als bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein direkter Kontakt mit den Sportausübenden nicht ausgeschlossen werden kann. Die Ausnahmen für unter 6-jährige Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sowie die „Schülerausweisregelung“ bleiben bestehen.
Abseits des Sportbetriebs gelten in geschlossenen Räumen und im Freien weiterhin die bestehenden Pflichten zum Tragen einer Maske. Keine Maskenpflicht besteht während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen.
Die bisher geltenden Kapazitätsgrenzen zur maximal zulässigen Auslastung und Personenobergrenzen bei Veranstaltungen wird aufgehoben.
Hygienekonzepte sind dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt nur auf Verlangen vorzulegen
Alle anderen MTV-Regelungen bleiben bestehen.
Euer Team
des MTV Stuttgart