Geimpft, getestet, genesen? Es gilt die 3G-Regel!
Seit Montag, den 16.08.21 gilt die neue Corona-Verordnung.
Der Sportbetrieb in geschlossenen Sportstätten ist nur mit der 3G Regel gestattet.
Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet.
Für die Ausübung von Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport und Spitzen- oder Profisport ist die Vorlage eines Testnachweises nicht erforderlich.