Neue Corona Verordnung ab 16.08.21

Geimpft, getestet, genesen

Geimpft, getestet, genesen? Es gilt die 3G-Regel!

 

Seit Montag, den 16.08.21 gilt die neue Corona-Verordnung.

 

Der Sportbetrieb in geschlossenen Sportstätten ist nur mit der 3G Regel gestattet.

 

Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet.

 

Für die Ausübung von Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport und Spitzen- oder Profisport ist die Vorlage eines Testnachweises nicht erforderlich.