General-/Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Fachvortrag von RA 0711 Rechtsanwälte

In diesem Fachvortrag unseres Partners RA 0711 Rechtsanwälte, dem Spezialist für Erbrecht erfahren Sie die Unterschiede dieser Verfügungen und wie eine Generalvollmacht oder Patientenverfügung erstellt wird, wen man bevollmächtigen sollte und wen nicht und welche Kosten bei der Abfassung der Urkunden anfallen.

 

Mit der Erteilung einer General- und Vorsorgevollmacht kann und soll die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung verhindert werden. Eine gesetzliche Betreuung wird immer dann angeordnet, wenn aus gesundheitlichen Gründen, insbesondere beim Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit, der Betroffene seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine General- und Vorsorgevollmacht vorliegt.

 

Herr Rechtsanwalt Uwe Hartmann, Fachanwalt für Erbrecht bei RA 0711 Rechtsanwälte Stuttgart, wird anhand konkreter Beispiele aus seiner langjährigen Berufspraxis berichten, Ihre Fragen beantworten und Lösungsvorschläge unterbreiten.

 

Wann: Donnerstag, 22.03.2018, 19 Uhr

Wo: MTV Treff, Am Kräherwald 190 A

Platzreservierung für die Teilnahme am Vortrag bitte unter 0711/631887