Ab Mittwoch, 17.11.2021 gilt in Baden Württemberg die Alarmstufe.
Dies bedeutet für den MTV Stuttgart und seine Angebote folgendes:
1.In geschlossenen Räumen gilt die 2-G Regelung, d.h. nur wer geimpft, genesen ist darf am Sportbetrieb teilnehmen.
2.Beim Sport im Freien, der bisher ohne Einschränkungen möglich war, gilt ebenfalls die 3-G Regel. Für Ungeimpfte ist als Testnachweis neuerdings ein PCR-Test erforderlich.
Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkung*:
1.Kinder bis einschließlich 5 Jahrern
2.Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
3.Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
4.Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
5.Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
(ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
6.Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
7.Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Das kurzfristige Betreten der Sportgebäude oder des Geländes z. B. zum Bringen und Abholen der Kinder ist ohne Vorlage eines 3-G-Nachweise möglich.
Da wir als Verein im Bereich Sport angesiedelt sind, gelten alle Schüler*innen als getestet und fallen unter die Ausnahmen zur PCR Pflicht und 2G Beschränkung.
Ihr Team des MTV Stuttgart